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Der Schnorchelkurs ist jetzt Teil der Grundausbildung und Voraussetzung für den Wasserretter. Folgende Leistungen werden verlangt:
Der Bewerber muss 8 Jahre alt sein:

- 200 m Flossenschwimmen ohne Zeitbegrenzung davon 100 m in Rückenlage und 100 m in Brustlage

- 100 m Schnorchelschwimmen ohne Startsprung mit Grundausrüstung, dabei viermaliges Abtauchen und Herausholen eines Tauchringes, Wasser nicht tiefer als 2.50 m

- Abtauchen auf 1.80 m bis 2.50 m Tiefe: Tauchbrille abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen, mit freier Brille auftauchen

- 50 m Retten (Abschleppen) mit Flossen im Achselgriff (Partner ohne Flossen)

Kenntnisse über
- Atmung, Überatmung und Pendelatmung
- Wasserdruck und Wassertemperatur
- Ursache und Erkennen von Verletzungen der Schädelhöhlen
- Grundausrüstung - Schnorcheltechnik, Tauchbrille, Flossen, Schnorchel - Beschaffenheit, Wirkung, Pflege