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Bootsdienst

Die Wasserwacht bietet ihren aktiven Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit, die Ausbildung zum Bootsführer zu absolvieren. Im Lehrgang hierzu werden die Teilnehmer in allen gesetzlichen Belangen geschult, die für das Führen eines Motorbootes und dem damit verbundenen Einsatz von Bedeutung sind. Seemannschaft-, Schiffs-, Fahr- und Gewässerkunde gehören ebenfalls zu den Ausbildungsinhalten des Fachbereiches „Bootsdienst“. Jedes Wasserwachtmitglied, das ein Boot führen möchte, sollte natürlich auch mit der Motorisierung vertraut sein und sich in diesem Bereich wichtige Kenntnisse während der Ausbildung aneignen. 

Unsere Bootsführer legen wert auf eine optimale Zusammenarbeit von Bootsbesatzung, Wasserrettern und Tauchern gelegt und dies wird den Teilnehmern nicht nur theoretisch vermittelt, sondern ist bei den jährlich stattfindenden Bootsführerweiterbildungen stets ein zentrales Thema der praktischen Ausbildung.

Klimatische Veränderungen führen immer häufiger zu Naturkatastrophen und der Einsatz der Wasserwacht mit ihren Booten wird z.B. bei Hochwasser immer wieder gefordert sein